Wir sind gemeinnützig!
Mit Datum vom 20. April 2018 hat uns das Finanzamt den Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO zugestellt.
Damit haben wir den Status der Gemeinnützigkeit erlangt und dürfen für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
(§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen.
Für uns bedeutet dies, dass wir in Zukunft für Spenden und Ehrenmitgliedschaften Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen.
Der Status der Gemeinnützigkeit ist auch für die Beantragung von Fördermitteln von Stiftungen Voraussetzung.
Die Satzung finden Sie hier