Satzung

Satzung als PDF-Datei BIR-Satzung_2018

Bürgerinitiative Rumpenheim e.V.
Satzung

§ 1 Name und Rechtsform

Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative Rumpenheim e.V.“, er ist ein rechtsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und hat seinen Sitz in Offenbach am Main, Stadtteil Rumpenheim. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Aufgaben

1. Die Zwecke des Vereins sind die Förderung
– von Kunst und Kultur
– des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
– des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Hessen
– des Umweltschutzes
– der Heimatpflege und Heimatkunde.

2. Die vorbezeichneten Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch
– Durchführung und Förderung von Veranstaltungen zu obigen Zwecken
– Aufklärung der Bevölkerung über diese Zwecke und die Möglichkeiten, sie zu verwirklichen und zu fördern
– unentgeltliche Arbeit der Mitglieder an Kunst- und Kulturgütern und Denkmälern, an und in Naturschutzgebieten und Gebieten, die dem Landschaftsschutz unterstehen.

§ 3

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft und Aufnahme der Mitglieder

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die gewillt ist, die Aufgaben des Vereins zu unterstützen. Juristische Personen und Vereine können ebenfalls aufgenommen werden, sofern sie die Aufgaben des Vereins unterstützen wollen. Vereine werden durch zwei ihrer Vorstandsmitglieder vertreten, die bei Mitgliederversammlungen zusammen eine Stimme haben.
2. Für die Mitgliedschaft gibt es weder konfessionelle noch parteiliche noch sonstige Einschränkungen.
3. BewerberInnen um die Mitgliedschaft werden aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch den Vorstand aufgenommen.
4. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Austritt wird wirksam zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied (§ 6) hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.
6. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 7 Organe

Organe sind.
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
Nach Bedarf werden Ausschüsse gebildet.

§ 8 Durchführung der Mitgliederversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt. Andere Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt wird. Die Mitgliederversammlungen stehen unter der Leitung des/der Vorsitzenden oder seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin; bei Wahlen zum Vorstand durch ein von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit zu wählendes Mitglied. Die Einberufung erfolgt entweder durch schriftliche Einladung oder per E-Mail an die Mitglieder an die letzte bekannte Adresse eines jeden Mitglieds. Zwischen der Einladung und der Durchführung der Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens 2 Wochen liegen; in der Einladung ist die Tagesordnung mit anzugeben. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht 1/10 der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt.

§ 9 Jahreshauptversammlung

Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
1. Wahl des Vorstands
2. Entlastung des Vorstands
3. Entgegennahme des Revisionsberichts und Neuwahl von zwei RechnungsprüferInnen
4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
5. Beschlussfassung über Anträge
6. Änderung der Satzung
7. Auflösung des Vereins

Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus:
1. der/dem Vorsitzenden
2. der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. der/dem KassiererIn
4. der/dem SchriftführerIn
5. drei BeisitzerInnen
Der Vorstand ist berechtigt, weitere Mitglieder zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben heranzuziehen.

§11 Amtsperiode

Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er tritt mindestens vierteljährlich zusammen und ist von der/von dem Vorsitzenden oder bei deren/dessen Verhinderung von ihrem/seinem StellvertreterIn einzuberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

§ 12 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung: Er hat ferner folgende Aufgaben:
1. er berichtet der Jahreshauptversammlung über seine Tätigkeit;
2. er beschließt über die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder nach § 5 dieser Satzung;
3. er beschließt über den Ausschluss von Mitgliedern nach Maßgabe des § 6 dieser Satzung.
Die/der Vorsitzende und – im Falle von deren/dessen Verhinderung – seine/sein VertreterIn vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein nach außen.

§ 13 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die katholische Heilig-Geist-Gemeinde Rumpenheim und die evangelische Schlossgemeinde Rumpenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

Offenbach, 16.Januar 2018

Vorsitzender Bruno Persichilli
Stellvertr. Vorsitzende Christin Weber